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OLG Nürnberg, 16.07.2010 - 10 W 641/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Grundbucheintragung der sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis einer anderen Person als des Eigentümers
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 20, 29, 52; GBV §§ 9, 10; InvG § 31
Grundsätzlich keine Verlautbarung einer von der Person des Eigentümers abweichenden Verfügungsbefugnis im Grundbuch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Eintragung einer abweichenden sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis im Grundbuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintragung einer abweichenden sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis im Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Eigentümereintragung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- WM 2010, 2055
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.06.2011 - V ZB 200/10
Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der Verfügungsbefugnis einer …
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen (WM 2010, 2055). - OLG Hamburg, 29.10.2010 - 13 W 45/10
Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit der Verfügungsberechtigung einer …
Vor diesem Hintergrund kann auch die abweichende Entscheidung des OLG Nürnberg (10 W 641/10 vom 16.07.2010) nicht überzeugen, da diese tragend darauf abstellt, dass das Grundbuchverfahrensrecht die Eintragung einer Verfügungsbefugnis einer bestimmten Person nicht vorsieht. - OLG Schleswig, 25.01.2011 - 2 W 168/10
Eintragungsfähigkeit der Verfügungsberechtigung einer Kapitalanlagegesellschaft
Dass die zu Ziffer 1 beantragte Eintragung nicht möglich wäre, kann nach Auffassung des Senats im Ergebnis auch nicht aus den Erwägungen hergeleitet werden, die das Oberlandesgericht Nürnberg in seiner vom Grundbuchamt zitierten Entscheidung zur fehlenden Eintragungsfähigkeit (BeckRS 2010, 18167) angestellt hat.